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28.03.2026
14:06 Uhr
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Ein Unternehmen stellt zwei Fremdgeschäftsführer ein – eine Frau und einen Mann. Die Verträge sind nahezu identisch, doch er verdient 30.000 Euro mehr. Wie der Fall vor Gericht ausgegangen ist.

Das lange Zeit als „zahnloser Tiger“ bezeichnete Entgelttransparenzgesetz bekommt langsam Zähne. Es verbietet eine geschlechterbedingte Entgeltbenachteiligung und macht, wie die jüngste Entscheidung des Landgerichts Bochum zeigt, auch vor Chefetagen nicht halt. Mit dem Urteil vom 2. Dezember 2025 hatte das Landgericht Bochum (Az.: 17 O 56/24) einer Geschäftsführerin die eingeklagte Differenz zu dem höheren Gehalt ihres männlichen Kollegen wegen vermuteter Entgeltdiskriminierung zugesprochen. Denn das Gebot, Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleich zu bezahlen, gilt nicht nur für Arbeitnehmer im klassischen Sinne, sondern auch für Geschäftsführer.
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