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26.05.2026
18:27 Uhr
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Der assistierte Suizid ist erlaubt, doch der Staat scheut bis heute eine klare Regelung. Ein Aufruf von Medizinern, Juristen und Ethikern zeigt, wie eine verfassungskonforme Regelung aussehen könnte.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat das Recht des Einzelnen auf einen freiverantwortlichen Suizid festgeschrieben. Seither ist die Diskussion um Suizidhilfe in Deutschland nicht zum Stillstand gekommen. Die Anzahl assistierter Suizide ist inzwischen kontinuierlich gestiegen, wobei die meisten berichteten Fälle nicht durch einzelne Ärzte, sondern über Organisationen erfolgen.
Lange Haftstrafe für Ex-RAF-Terroristin Klette. Außerdem: Weniger Transparenz in Berlin.
Der Berliner Senat hat auf den Brandanschlag mit Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes reagiert. Zwanzig Jahre Einführung des Gesetzes braucht es jedoch mehr Transparenz, nicht weniger.
Die Akzeptanz der Justiz nimmt ab. Ein BGH-Richter und ein Unionsabgeordneter sagen trotzdem: Der Ruf nach mehr Personal führt in die Irre.
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