|
20.03.2026
13:09 Uhr
|
Wer sich das ganze Ersparte der betrieblichen Altersvorsorge auf einmal auszahlen lässt, muss aufpassen. Diese Szenarien sollten Sie berücksichtigen.

Viele Beschäftigte nutzen die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung. Weit verbreitet sind Modelle, in denen diese von Beschäftigten durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Dabei werden Teile des Bruttogehaltes direkt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Wie Auszahlungen daraus zu besteuern sind, kann zu Streit mit dem Finanzamt führen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt (Urteil vom 30. Oktober 2025, X R 25/23).
Mit dem Irankrieg trifft uns heute ein neuer Angebotsschock. Was die Euro-Notenbank nun tun sollte – und was nicht.
Viele Eltern wollen Bauland durch eine Grundstücksteilung an ihre erwachsenen Kinder abgeben. Doch ohne gründliche Planung drohen rechtliche Hürden und hohe Kosten.
Der frühere Chefanlagestratege der Deka wird neuer Aufsichtsratschef des Vermögensverwalters HRK Lunis. Wegen seiner engen Verbindungen zu einem Konkurrenten mussten einige Hürden überwunden werden.
Schlagworte: