Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht Le Pen der systematischen Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig befunden. Mit den Geldern bezahlte Mitarbeiter der damaligen Europaabgeordneten sollen zwischen 2004 und 2016 tatsächlich für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) gearbeitet haben. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen.
Neben Le Pen stehen die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht. Das Gericht hatte die Politikerin zu einer Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen. Dagegen war sie in Berufung gegangen. Im Falle ihres Scheiterns soll der jetzige RN-Vorsitzende Bardella bei der Präsidentschaftswahl kandidieren.
Diese Nachricht wurde am 07.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
