Dlf 27.09.2026
08:45 Uhr

EU-Verbraucherrecht - Neue Label müssen auf Garantie und Recht auf Reparatur hinweisen


Seit heute gibt es eine Änderung im europäischen Verbraucherrecht.

EU-Verbraucherrecht - Neue Label müssen auf Garantie und Recht auf Reparatur hinweisen
Wer Konsumgüter verkauft, der muss mit einem so genannten Gewährleistungs-Label darauf hinweisen, dass Kunden mindestens zwei Jahre lang im Bedarfsfall Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz haben. Gibt ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts, muss er dieses künftig mit dem so genannten GARAN-Label kennzeichnen. Beide Signets sind in den Ländern der Europäischen Union identisch gestaltet.
Diese Nachricht wurde am 27.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.