Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprüft. Das macht es Ukrainern bisher leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flüchtenden Menschen aus anderen Gruppen. Diese Regelung will die EU-Kommission bis März 2028 verlängern. Das soll allerdings nicht mehr für die betroffenen Männer gelten.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
